„Auslandsdienstlehrkraft“ ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für verbeamtete oder angestellte Lehrkräfte, die von ihren innerdeutschen Dienstherren der Bundesländer in den Dienst an einer Deutschen Auslandsschule beurlaubt und von der ZfA an eine solche Schule vermittelt werden.
Zurück zum Lexikon