Bildungsinländer

Unter Bildungsinländern sind ausländische Studierende an deutschen Hochschulen zu verstehen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Dazu gehören nicht diejenigen Studierenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einem Studienkolleg erworben haben.

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