Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)

Das BfAA unterstützt die deutsche Außenpolitik und die gesamte Bundesverwaltung mit Auslandskompetenz, Expertenwissen und Dienstleistungen im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten. Es befasst sich mit Aufgaben mit Auslandsbezug und Aufgaben des Auswärtigen Amtes (z.B. Visumbearbeitung vom Inland aus, Management von Fördergeldern, spezialisierte Aufgaben aus dem Bereich Verwaltung und Infrastruktur etc.). Die ZfA ist eine Abteilung des BfAA.

Zurück zum Lexikon