DSD I

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (kurz: Deutsches Sprachdiplom oder DSD) ist eine Sprachprüfung für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache, die nach mehrjährigem schulischen Deutschunterricht abgelegt wird. In der Prüfung zum DSD I müssen Kompetenzen in den Bereichen mündliche Kommunikation, schriftliche Kommunikation, Hörverstehen und Leseverstehen auf dem Sprachnivau B1 nachgewiesen werden. Es existieren Bestehensgrenzen. Nach der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen gilt das DSD I als sprachliche Zugangsvoraussetzung für das Studienkolleg.

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