EBV

Das Erweiterte Bewertungsverfahren (EBV) des DSD ist ein Antrag auf nochmalige Korrektur der schriftlichen Kommunikation, sofern ein berechtigter Zweifel an der Bewertung vorliegt und das Bestehen der gesamten DSD-Prüfung einzig von der Punktzahl der schriftlichen Kommunikation abhängt.

Zurück zum Lexikon