Fördervertrag

Der Fördervertrag wird zwischen dem Bund und dem Schulvereinsvorstand vereinbart und legt fest, für welchen Zeitraum und für welche Abschlüsse mit welcher Anzahl an Klassenzügen die Schule durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert wird. Zu dieser Förderung gehört neben der finanziellen Förderung eine Definition der Vermittlung deutscher Lehrkräfte an die Schule.

Außerdem sind im Fördervertrag die Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb und die Verpflichtungen festgeschrieben, denen der Schulträger nachzukommen hat. Dazu gehören die Förderziele.

Darüber hinaus werden im Fördervertrag die Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb und die Verpflichtungenfestgelegt, die die Einrichtung im Gegenzug für die angebotene Unterstützung eingeht, darunter auch die Förderziele.  Diese Aspekte bilden den Gegenstand des Fördervertrags.

Ein Fördervertrag wird immer für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen.

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