In jedem Fördervertrag werden drei bis fünf Förderziele festgelegt, die zu verfolgen sich die Schule verpflichtet, um die Förderung seitens der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. Diese Ziele können pädagogischer, aber auch beispielsweise infrastruktureller Natur sein.
Die Schule erarbeitet jährliche Aktionspläne, über die die vereinbarten Förderziele erreicht werden sollen.
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