ist die Person, die von der Kultusministerkonferenz an die deutschen Schulen im Ausland geschickt wird, um sicherzustellen, dass die Abschlüsse nach den deutschen Bestimmungen erreicht wurden. Sie ist nicht nur für die erlassgerechte Durchführung der Abschlüsse und ihre Vergleichbarkeit zuständig, sondern auch für die Beratung in pädagogischen Belangen. Die Zuständigkeit wechselt alle 3 Jahre.
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