Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen

Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen werden in der Primaria und der Secundaria unterschiedlich gehandhabt.
Primaria:
Die Maßnahmen sind sowohl präventiv als auch wiedergutmachend gedacht. Es werden das Nachdenken, das Gespräch, die Wiedergutmachung und die Entschuldigung gefördert. In diesem Kontext kann eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen je nach Fall angewendet werden:
Persönliches Gespräch:
Aussprache
Selbstverpflichtung
Wiedergutmachung des Schadens
Klassenkonferenz
Eingreifen der Psychologischen Abteilung und/oder der Schulleitung
Aktionen zur Wiedergutmachung:
Anwendung von Maßnahmen zur Aufhebung des verursachten Schadens
Aktivitäten zum Nachdenken
Zusammenarbeit bei Aktivitäten
Gespräch mit den Eltern
gemeinsame Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Schulleitung sowie Mitgliedern des Schulpsychologischen Teams
Teilnahmeverbote (Pausen, bestimmte schulische Aktivitäten, ganze Schultage)
Verweigerung der Aufnahme für das folgende Schuljahr
Secundaria:
Bei Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern wird in drei Schweregrade unterschieden. Dabei wird ab Stufe 3 die Maßnahme den Eltern angezeigt.
Erstes geringfügiges Fehlverhalten: Die Schülerin bzw. der Schüler erhält eine mündliche Verwarnung (“advertencia”).
Geringfügiges Fehlverhalten: Die Schülerin bzw. der Schüler erhält eine mündliche Verwarnung („advertencia“), die er unterschreibt.
Wiederholtes leichtes Fehlverhalten führt zu einem Tadel („apercibimiento“) und/oder zu pädagogischen Maßnahmen bspw. zur Wiedergutmachung.
Schwereres Fehlverhalten: Je nach Fall wird ein Tadel („apercibimiento“) und/oder eine schwerwiegendere Sanktion und/oder pädagogische Maßnahmen bspw. zur Wiedergutmachung verhängt.
Wiederholtes Fehlverhalten nach drei Tadeln („apercibimientos“) führt zur Verhängung einer schwerwiegenderen Disziplinarmaßnahme und/oder zu pädagogischen Maßnahmen bspw. zur Wiedergutmachung.
Schwerwiegendes Fehlverhalten: Je nach Fall werden ein Verweis („amonestación“) und/oder ein bis drei aufeinanderfolgende Tage Schulverweis und/oder Maßnahmen zur Wiedergutmachung verhängt. Zudem ist der Ausschluss von der Teilnahme an sportlichen, akademischen und kulturellen Delegationen, die die Schule vertreten, möglich, ebenso der Ausschluss vom Unterricht für einen oder mehrere Tage..
Ein Fehlverhalten kann mit mehreren Verweisen auf einmal geahndet werden.
Bei mehr als zwanzig Verweisen in einem Schuljahr wird eine Aufnahme in das folgende Schuljahr verweigert.

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