Studienrätin (StR´) / Studienrat (StR)

ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für einen Beamten im höheren Dienst. Die Ernennung setzt ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (in der Regel mit mindestens zwei Hauptfächern so wie pädagogischem Ergänzungsteil), ein eineinhalb- bis zweijähriges Referendariat mit begleitender Ausbildung an einem Studienseminar und eine in der Regel dreijährige Probezeit im Beamtenverhältnis auf Probe voraus.

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