Liebe Eltern, in der Hoffnung, dass es Ihnen gut geht, wenden wir uns angesichts der bevorstehenden Winterpause an Sie, um Sie über die vorgeschriebenen Verfahren bei Reisen ins Landesinnere und ins Ausland bzw. nach Deutschland zu informieren. I. Rückkehr ins Land aus dem AuslandBei der Rückkehr aus dem Ausland befreit das Ergebnis des bei der Ankunft im Land durchgeführten Tests nicht von der Quarantäne, da dieser bei einer später erfolgten Infektion während der Reise oder in den Tagen zuvor dennoch negativ ausfallen könnte.Um die Schule zu betreten, muss die Schülerin bzw. der Schüler:eine Quarantäne von sieben Tagen ab dem Datum des NEGATIVEN PCR, der bei der Einreise durchgeführt wurde, einhalten (solange weder die Schülerin bzw. der Schüler noch seine Begleitpersonen Symptome zeigen);am siebten Tag einen erneuten Test durchführen, dessen Ergebnis negativ sein muss, damit die Quarantäne beendet werden darf.Bzgl. möglicher Änderungen nach dem 29.06. konsultieren Sie bitte www.argentina.gob.ar/interior/migraciones/ddjj-migraciones. II. Rückkehr aus dem Landesinneren (aus epidemiologisch problematischen Alarmzonen)Zurzeit gibt es in Argentinien keine ASPO-Zonen. Für den Fall, dass eine solche ausgerufen wird oder einer Rückkehr aus epidemiologisch problematischen Alarmzonen müssen Sie die von den Behörden für diese Umstände festgelegten Vorschriften einhalten.Bzgl. möglicher Änderungen nach dem 29.06. konsultieren Sie bitte für die Provinz Buenos Aires: www.argentina.gob.ar/circular/turismo/provincia-buenos-aires;Für CABA: www.turismo.buenosaires.gob.ar/es/RequisitosTuristas. |
Liebe Eltern, wir appellieren an Sie, die Gesundheit Ihrer Familien und aller anderen zu schützen, ebenso die Präsenz, die wir über die Zeit erhalten wollen. Aus diesem Grund ist die Umsetzung der geforderten Anforderungen zum Wohle aller zwingend erforderlich. Es grüßt Sie ganz herzlich für das Leitungsteam der Goethe-Schule Philipp Wehmann |