Liebe Eltern, 

der lang erwartete Moment kommt, in dem die Klassen aller drei Abteilungen komplett in die Schule kommen werden. Wir möchten Sie daher an einige wichtige Punkte für diesen Neustart erinnern.

Das derzeitige Protokoll sieht vor, dass wir Klassen isolieren, in denen ein Verdacht auf COVID-19 besteht oder sich ein solcher Fall bestätigt. Daher ist es für die Betreuung unserer Schülerinnen und Schüler und für die Aufrechterhaltung einer ununterbrochenen Anwesenheit sehr wichtig, dass wir die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einhalten, vor allem die drei zentralen: Abstand, regelmäßige Händehygiene und korrekter Gebrauch des Mundschutzes.

Aktualisiertes Protokoll

Hier finden Sie das aktualisierte Dokument mit Markierungen für neue oder geänderte Punkte.

Uniform

Wie bereits angekündigt, besteht in diesem Schuljahr keine Uniformpflicht und es gilt dieselbe Kleiderordnung wie bisher (Link). Allerdings ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler sehr warm angezogen sind, da die Türen und Fenster zur Belüftung geöffnet bleiben.

Mittagessen

Die Einteilung der Essensbereiche wird von jeder Abteilung verschickt. Zu den am 27. Juli verschickten Informationen (hier verfügbar) haben wir die Einschränkung hinzugefügt, dass die Mikrowellen nicht zum Erhitzen von Lebensmitteln verwendet werden dürfen.

Sportunterricht

Die sportlichen Aktivitäten werden nach den gleichen Protokollen wie in der ersten Jahreshälfte fortgesetzt. Wir empfehlen den Schülerinnen und Schülern, eine persönliche Wasserflasche mitzubringen und schon mit Sportkleidung in die Schule zu kommen, da die Benutzung der Umkleideräume nicht gestattet ist.

Außerschulische Aktivitäten

In den nächsten Tagen erhalten Sie weitere Informationen über die Tage, Zeiten und Orte, die für unsere außerschulischen Aktivitäten vorgesehen sind.

Personen, die aus dem Ausland zurückkehren

Bei der Rückkehr aus dem Ausland müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Vorschriften des Gesundheitsministeriums einhalten: Sie dürfen die Schule erst wieder betreten, wenn sie die siebentägige Quarantänezeit ab dem Datum des bei der Einreise durchgeführten PCR-Tests, der negativ sein muss, hinter sich haben (sofern weder die Schülerin bzw. der Schüler noch eine Begleitperson Symptome zeigte). Am siebten Tag, so die Vorschrift, ist als Voraussetzung für die Beendigung der Isolierung ein neuer Test erforderlich.

Die Schülerinnen und Schüler werden die Möglichkeit haben, virtuell am Unterricht teilzunehmen.

Dieses und alle anderen Rundschreiben, die die Unterrichtsmodalitäten in diesem Schuljahr (virtuell, hybrid oder – aktuell – präsenziell) zum Thema haben, finden Sie wie immer auf unserer Homepage unter goethe.edu.ar/de/covid.

Wir hoffen, dass dies der Beginn einer neuen Phase ist, die uns allen gut tun und unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben wird, sich in ihrer Gemeinschaft wiederzusehen.

Herzliche Grüße

Das Leitungsteam der Goethe-Schule