Allgemeine Schulordnung

Die Goethe-Schule wurde 1897 gegründet und gehört zur Asociación Escolar Goethe (AEG), einer gemeinnützigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die AEG verwaltet die drei Bildungseinrichtungen des Schulvereins: den Jardín de Infantes del Norte (Kindergarten), die Escuela del Norte (Grundschule) und das Instituto Escolar Goethe (Sekundarstufe) und wird von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unterstützt.

Unser Bildungsprojekt konzentriert sich auf den Unterricht der deutschen Sprache und entspricht den Plänen und Programmen der Provinz Buenos Aires und den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Programmen. Wir sind die einzige Schule des Landes, die die Möglichkeit bietet, die Doppelqualifikation des argentinischen und des deutschen Internationalen Abiturs (DIA) zu erwerben.

Wir sind eine Institution, die sich mit Begeisterung der ständigen Aufgabe stellt, sich den pädagogischen Veränderungen unserer Zeit anzupassen. Unser Ziel ist es, Weltbürgerinnen und Weltbürger zu erziehen, die auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorbereitet sind.

Die Goethe-Schule ist eine Schule der Begegnung, in der die deutsche und die argentinische Kultur täglich gelebt werden. Wir unterrichten die deutsche Sprache mit ihren komplexen symbolischen Strukturen, die unsere Schülerinnen und Schüler auf andere Lernerfahrungen und auf andere Umgebungen in ihrem persönlichen und beruflichen Leben übertragen und anwenden können. 

Darüber hinaus bieten wir eine solide Ausbildung in Englisch als dritter Sprache mit der Möglichkeit, internationale Prüfungen abzulegen und das dreisprachige Abitur zu machen.

Dieses Konzept der Weltoffenheit richtet die Schülerinnen und Schüler auf die Entwicklung eines Lebensstils aus, der für andere Kulturen empfänglich ist, und trägt so zur Bildung geistig aufgeschlossener, hilfsbereiter, offener und flexibler Menschen bei. Diese können sich an die Dynamik einer Gesellschaft anpassen, die sich in ständigem Wandel befindet, und sind bestrebt, einen positiven Beitrag zu ihrem Umfeld zu leisten.

MISSION

Unsere Aufgabe ist es, eine umfassende, bikulturelle und dreisprachige Bildung zu vermitteln, die universelle Werte fördert und Menschen ausbildet, die offen für eine globalisierte Welt sind.

VISION

  • Werte: In unserem Zusammenleben und in unserer Bildungsarbeit fördern wir Handlungen, die auf Respekt, Solidarität, Toleranz und Gerechtigkeit basieren.
  • Pluralität: Wir respektieren die Vielfalt der Gesellschaft und die Einzigartigkeit eines jeden Menschen. 
  • Schülerinnen und Schüler als Protagonisten: Wir stellen die Lernenden in den Mittelpunkt des Lernprozesses. Wir erziehen reflektierende, kritische und verantwortungsbewusste Kinder und Jugendliche und geben ihnen Werkzeuge an die Hand, um ihre Entwicklung zu fördern.
  • Exzellenz: Wir erziehen unsere Schülerinnen und Schüler auf ganzheitliche Weise, indem wir ein hohes akademisches Niveau, ihre künstlerische Entwicklung und die Ausübung sportlicher Aktivitäten fördern. Außerdem ermutigen wir sie zu einer gesunden Lebensweise und zum Respekt vor der Umwelt und der Gesellschaft, damit sie lernen, in einer sich ständig entwickelnden Welt zurechtzukommen. 
  • Selbstständigkeit: Wir begleiten die Schülerinnen und Schüler beim Erwerb einer soliden Basis verschiedener Fähigkeiten, damit sie ihre Zukunft selbstständig gestalten können. 
  • Bikulturalität: Wir entwickeln Projekte, die die beiden Kulturen zusammenbringen, um ein respektvolles gegenseitiges Lernen zu fördern. 
  • Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schule: Der Bildungs- und Erziehungsprozess ist eine gemeinsame, aktive und verantwortungsvolle Aufgabe des Schulkindes und der Eltern mit der Goethe-Schule in einem Rahmen gegenseitigen Vertrauens. 

Weitere Informationen über das Schulprojekt der Goethe-Schule finden Sie hier.

Das vollständige Leitbild finden Sie hier.

Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe bilden die drei Abteilungen des Goethe-Schulvereins (AEG), im Folgenden Goethe-Schule genannt.  

Die Gesamtleitung und Koordinierung der Stufen liegt in den Händen des aus Deutschland entsandten Generaldirektors. Darüber hinaus hat jede Stufe ihr eigenes Leitungsteam, das für die Leitung der entsprechenden Arbeitsgruppen verantwortlich ist.

  • Kindergarten: Gruppe der 2-Jährigen  

  • Kindergarten: Gruppe der 3-, 4- und 5-Jährigen 

Der Kindergarten ist ein ganztägiges Schulprojekt und bietet die Möglichkeit, einen verlängerten Tag in den Gruppen der 2-Jährigen oder einen außerschulischen Nachmittag in den Gruppen der 3-, 4- und 5-Jährigen zu besuchen.

Die Gruppen werden nach dem Alter der Kinder gebildet. Das für die Aufnahme erforderliche Alter wird von der Dirección General de Escuelas de la Provincia de Buenos Aires (im Folgenden PBA) anhand des Geburtsdatums (vor oder nach dem 30. Juni) festgelegt.  

Die Zusammensetzung der Nachmittagsgruppen kann von der Vormittagsgruppe abweichen, je nach der Anzahl der verfügbaren Plätze und der Anzahl der eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler. 

  • Erster Zyklus: 1., 2. und 3. Jahr

  • Zweiter Zyklus: 4., 5. und 6. Jahr

Die Zyklen sind miteinander verknüpft und entsprechen einem Ganztagsschulprojekt.
  • Basiszyklus: 1., 2. und 3. Jahr 

  • Orientierender höherer Zyklus: 4., 5. und 6. Jahr 

Die Secundaria intensiviert das Lernen, um die Schülerinnen und Schüler auf die beiden von der Goethe-Schule angebotenen Abschlüsse vorzubereiten: das argentinische dreisprachige Abitur (Bachillerato Trilingüe Orientado Argentino) mit einer der drei im Lehrplan vorgesehenen Ausrichtungen (Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Wirtschaft) und das Deutsche Internationale Abitur (DIA). Die Schülerinnen und Schüler, die vor 2027 in die ES4 eintreten und den Doppelabschluss anstreben, müssen sich für die naturwissenschaftliche Ausrichtung des argentinischen Abiturs entscheiden. Ab 2027 können diejenigen, die in die ES4 eintreten, jede der drei Ausrichtungen des argentinischen Abiturs mit dem DIA kombinieren. 

Der Abschluss Bachillerato Argentino qualifiziert für den Zugang zu Universitäten und Hochschulen in Argentinien. Das DIA ist ein Abschluss, der den direkten Zugang zu universitären und außeruniversitären Einrichtungen in Deutschland und der Europäischen Union ermöglicht und von Universitäten im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten als High-School-Abschluss anerkannt wird. 

Schülerinnen und Schüler, die nicht zum DIA zugelassen werden, können ihre Deutschkenntnisse durch das Deutsche Sprachdiplom II (DSD II) nachweisen. Durch die Absolvierung eines sechs- bis zwölfmonatigen Aufnahmekurses an einem deutschen Studienkolleg können sie auch den Zugang zu deutschen Hochschulen erhalten. 

Darüber hinaus gibt es verschiedene Abkommen mit argentinischen Universitäten, die den Absolventinnen und Absolventen der Schule bei herausragenden akademischen Leistungen Anerkennung gewähren.

Die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler richtet sich nach den von der Goethe-Schule festgelegten Aufnahmebedingungen, die den spezifischen Landesregelungen für jede Stufe entsprechen.

Für die Aufnahme in diese Stufe sind weder eine diagnostische Bewertung noch Vorkenntnisse in Deutsch erforderlich. Freie Plätze für das folgende Schuljahr werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
  • Die Aufnahme in diese Stufe erfolgt nach den im PBA geltenden offiziellen Vorschriften. 

  • Vorrang bei der Aufnahme in die 1. Klasse der Primaria haben die Schülerinnen und Schüler, die den Kindergarten an der Goethe-Schule besucht haben. Diejenigen, die den Kindergarten nicht abgeschlossen haben, können je nach Verfügbarkeit von Plätzen nach einem Aufnahmeverfahren in die 1. Klasse der Primaria aufgenommen werden. Sprachkenntnisse in Deutsch werden ab dem ersten Grundschuljahr vorausgesetzt. 

  • Für Bewerberinnen und Bewerber, die vom 2. bis zum 6. Grundschuljahr eintreten, findet je nach Schuljahr ein Eignungstest in den Fächern Deutsch, Mathematik, Spanisch und Englisch sowie ein Gespräch mit einem Mitglied der Schulpsychologischen Abteilung statt.

  • Die Aufnahme in diese Stufe erfolgt nach den offiziellen Bestimmungen des PBA.
  • Um in die Sekundarstufe aufgenommen zu werden, ohne die Grundschule an der Goethe-Schule besucht zu haben, müssen die Bewerbenden eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Spanisch und Mathematik ablegen.  
  • Wird ein Schulkind wegen der Wiederholung eines Schuljahres an eine andere Schule versetzt, kann er nicht wieder in die Goethe-Schule eintreten.

Die Bewerbenden für das DIA müssen die in der „Zugangs- und Versetzungsordnung Jahrgangsstufen 9-12“ festgelegten Anforderungen erfüllen (Dokument zur Notengebung und -umrechnung hier):

  • Vor dem Eintritt in das 4. Jahr müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

    • das Deutsche Sprachdiplom I (DSD I) bestanden

    • mindestens eine „genügende“ Note im Fach Deutsch

    • keine noch nicht bestandenen Fächer aus den vorangegangen Schuljahren

    • maximal zwei Fächer aus dem 3. Jahr offen haben, davon:

      1. darf nur eines Spanisch, Englisch oder Mathematik sein und 

      2. muss eines im Dezember und das andere spätestens im Februar bestanden sein.

  • Vor dem Eintritt in das 5. Jahr müssen Bewerbende den „Mittleren Schulabschluss“ haben, dessen Anforderungen von der Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegt wurden. Dieser wird am Ende des 4. Jahres des DIA erworben.

  • Nach Abschluss des 6. Jahres müssen Bewerbende die Anforderungen für das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen erfüllen und die erforderliche Punktzahl in den Ergebnissen des 5. und 6. Jahres erreichen.

In jedem Fall müssen die Bewerbenden bei der Einschreibung die für die jeweilige Stufe erforderlichen Unterlagen gemäß den geltenden offiziellen Vorschriften vorlegen. 

Für Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland gelten besondere Bestimmungen, die zu gegebener Zeit von der Generaldirektion mitgeteilt werden.

Die Permanenz der Kinder an der Schule hängt vom Erreichen der festgelegten Bildungsziele und der Begleitung der Eltern im Rahmen des Programms „Goethe2029“ ab. Die spezifischen Bedingungen für den Verbleib in jeder Bildungsstufe müssen berücksichtigt und die im Schulinternen Abkommen über Umgangsformen (nachstehend „AIC“ genannt) festgelegten Regeln beachtet werden. Darüber hinaus wird von den Schülerinnen und Schülern erwartet, dass sie durch ihr Verhalten ihre Identifikation mit dem bikulturellen und dreisprachigen Bildungsprojekt (Spanisch, Deutsch und Englisch) und der Ideologie der Schule zum Ausdruck bringen.

Es wurde festgelegt, dass in jeder Schulstufe nur ein Schuljahr wiederholt werden darf: einmal im Primarbereich und einmal im Sekundarbereich. 

Die Leitungen der verschiedenen Stufen behalten sich das Recht vor, die Schülerinnen und Schüler nach den pädagogischen Kriterien, die sie für angemessen halten, in Gruppen einzuteilen. 

Die jährliche Erneuerung der Einschreibung setzt voraus, dass die Zulassungsbedingungen jedes Jahr aufs Neue erfüllt werden. 

VORGABEN FÜR DIE  SECUNDARIA 

Für das Schuljahr 2024:

Die Schülerinnen und Schüler können ihre Schullaufbahn im folgenden Jahr unter folgenden Bedingungen fortsetzen:

  • Am Ende des Zeitraums der Intensivierungs- und Bewertungskommission (Prüfungsausschüsse im Februar und März) hat die Schülerin bzw. der Schüler nicht mehr als zwei Fächer, die noch nicht bestanden sind, einschließlich früherer Fächer und Äquivalenzen. 
  • Zum Zeitpunkt der jährlichen Benotung (am Ende des 2. Semesters) hat die Schülerin bzw. der Schüler nicht mehr als fünf nicht bestandene Fächer, ausgenommen frühere Fächer und Äquivalenzen (1).

Ab dem Schuljahr 2025:

La matrícula für das folgende Schuljahr, die im September jedes Jahres entrichtet wird, ist eine XX, die an den akademischen Erfolg, den der Schüler im regulären Verlauf des Halbjahres leistet, gebunden ist. Um sich für das folgende Schuljahr anzumelden, muss der Schüler die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Es dürfen nicht mehr als fünf Fächer als nicht bestanden gelten.
  2. Das Schuljahr (Februar des Folgejahres) vier oder weniger nicht-bestandenen Fächern beenden (sowohl im aktuellen Schuljahr als auch in den vorigen.)

Folgen: 

  1. Schüler, die bei der Abschließung des regulären Schulverlaufes mehr als fünf Fächer nicht bestehen, können sich nicht für das folgende Schuljahr einschreiben.
  2. Schüler können sich nicht für das folgende Schuljahr einschreiben, wenn beim Abschluss des Schuljahres bei mehr als vier Fächern das Bestehen noch ausstehend ist.

 


(1) Ein Fach gilt als bestanden, wenn: (i) beide Halbjahre bestanden sind oder (ii) wenn das erste Halbjahr nicht bestanden wurde, das zweite Halbjahr bestanden ist und der in diesem Fach geforderte Mindestlernumfang als erreicht gilt. 

Ein Fach gilt als NICHT bestanden, wenn: (i) beide Halbjahre nicht bestanden sind oder (ii) wenn das zweite Halbjahr nicht bestanden ist (auch wenn das erste Halbjahr bestanden war) oder (iii) wenn das erste Halbjahr nicht bestanden ist, das zweite Halbjahr bestanden ist, aber die Mindestanforderungen in diesem Fach als nicht erfüllt gelten.

Die vorliegende allgemeine Schulordnung ist die spezifische Regelung für die verschiedenen Abteilungen und Bereiche der Schule und soll die Funktionsweise der Schule regeln.

Diese Regelung unterliegt den folgenden Bestimmungen: 

  • die geltenden nationalen und provinziellen Bildungsgesetze
  • die Gesetze und offiziellen Verordnungen, die das nationale Bildungssystem und das von Buenos Aires regeln
  • das zwischenstaatliche Abkommen über argentinisch-deutsche Schulen
  • die in der PBA geltenden curricularen Richtlinien
  • die Regelungen der KMK zu den internen Vorschriften für deutsche Auslandsschulen

Dieses Dokument wird durch die internen Regelungen und Bestimmungen der Schule, wie z. B. dem Schulinternen Abkommen über Umgangsformen (AIC), ergänzt.

Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen erfordert eine gemeinsame Anstrengung von Eltern und Schule. Beide müssen in offenem und ständigem Kontakt zueinander stehen, um die Entwicklung der Schule so weit wie möglich zu fördern und zu bereichern. 

Bei der Anmeldung ihrer Kinder schließen die Eltern einen Vertrag mit der Schule ab, der jährlich durch die Verlängerung der Einschreibung erneuert wird. Mit der Unterschrift und/oder der Einhaltung des Vertrags akzeptieren sie die Bedingungen und Vorschriften, die für die Schule gelten.  

Die Schule informiert die Eltern über das Potenzial der Kinder, ihre Stärken und individuellen Herausforderungen sowie über die Schwierigkeiten, die im pädagogischen und lerntechnischen Rahmen während ihrer Schullaufbahn auftreten können. 

Die Eltern verpflichten sich, mit der Schule in ihrem Bildungsauftrag zusammenzuarbeiten, indem sie die Arbeit der Lehr- und Verwaltungsteams unterstützen und sich gegenseitig über die Gesamtleistung der Lernenden informieren, um sie in ihrer Schullaufbahn zu begleiten. 

Darüber hinaus sind die Familien dafür verantwortlich, dass ihre Kinder:

  • regelmäßig am Unterricht teilnehmen und dabei eine angemessene Uniform tragen (siehe Abschnitt Uniform), 
  • über die notwendigen Lernmittel verfügen,
  • die Regeln und Normen des Zusammenlebens respektieren und befolgen,
  • die Schulausstattung und -einrichtungen angemessen nutzen und
  • gesundes Essen und Trinken in die Schule mitbringen. 

Die Eltern werden gebeten, nicht ohne Erlaubnis die Schule zu betreten oder sich dort aufzuhalten.

Eine klare und fließende Kommunikation zwischen der Schule und den Eltern ist für die optimale Erziehung der Schülerinnen und Schüler von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grund sind die folgenden Treffen zwischen der Schulleitung, den Lehrkräften und den Eltern vorgesehen:

  • regelmäßige Elterntreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Stufen,
  • Treffen mit den Eltern des Jahrgangs,
  • Kommunikation über die Goethe-App-Plattform,
  • persönliche Gespräche.

Wie in der Satzung der Elternvertretung und im Leitfaden für die Klärung von Situationen (beide Dokumente sind hier verfügbar) vorgesehen, können die verantwortlichen Familienmitglieder auch Treffen mit den Elternvertreterinnen und Elternvertretern vereinbaren.

Um eine gute Kommunikation zu gewährleisten, wird von den Eltern folgender Beitrag erwartet:

  • Aufrechterhaltung einer fließenden Kommunikation mit der Schule
  • Meldung von Ereignissen, die sich auf die Schülerinnen und Schüler oder ihr familiäres Umfeld auswirken und die für die Beziehung der Schülerinnen und Schüler zur Schule relevant sind, wie z. B. Umzug, Krankheit, familiäre Situationen, Ernährungsbedürfnisse usw.
  • Die von der Schule zugesandten Unterlagen zu lesen, zu übermitteln und innerhalb der geforderten Fristen zurückzusenden
  • Die Goethe-App täglich überprüfen, um über Neuigkeiten und Mitteilungen der Schule auf dem Laufenden zu bleiben. Die Familienverantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass die Benachrichtigungen der Goethe-App auf ihren Mobiltelefonen aktiviert sind.

Um die Kommunikation zwischen den Eltern und der Schule zu fördern, stehen im Kindergarten die folgenden Kommunikationskanäle zur Verfügung: 

  • Persönliche Gespräche (siehe Vorgaben unten)

  • Schriftliche Kommunikation über die Goethe-App 

  • Berichte: In der Mitte und am Ende des Schuljahres werden für jedes Kind individuelle Berichte erstellt, damit die Eltern über die Lernfortschritte ihrer Kinder informiert sind.

  • Elterntreffen: Diese Treffen werden organisiert, um die Ziele und Aktivitäten des Kindergartens mitzuteilen.

  • Feste: Diese Veranstaltungen werden organisiert, um den Kontakt zwischen den Schülerinnen und Schülern, dem Kindergarten und den Eltern zu fördern und um zur Begegnung der Kulturen beizutragen.

  • Vorträge und Workshops: Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen für Eltern, in denen ein bestimmtes Thema behandelt wird.

Persönliche Gespräche – in Präsensform oder online:

  • Mit den Lehrkräften: um die Kinder besser kennenzulernen und die Eltern über den Lernprozess zu informieren. Diese Treffen werden im Voraus über die Goethe-App beantragt, indem die Lehrkräfte direkt über den Benutzer der Gruppe kontaktiert werden.

  • Mit der Kindergartenleitung oder mit Mitgliedern der Schulpsychologischen Abteilung. 

Der wichtigste Kommunikationskanal zwischen der Schule und den Eltern ist die Goethe-App. Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat: 4513-7701, intern 303.


Um die Kommunikation zwischen den Eltern und der Schule zu fördern, gibt es in der Primaria folgende Kommunikationskanäle: 

  • Persönliche Gespräche (siehe Vorgaben unten)

  • Treffen mit den Lehrkräften

  • Schriftliche Kommunikation über die Goethe-App

  • Telefonische Kommunikation mit der Schule

Persönliche Gespräche – in Präsensform oder online: 

  • Mit Lehrkräften in deren Sprechstunden. Diese Treffen werden im Voraus über die Goethe-App beantragt.

  • Mit der Leitung der Primaria oder mit Mitgliedern der Schulpsychologischen Abteilung.

Der wichtigste Kommunikationskanal zwischen der Schule und den Eltern ist die Goethe-App. Telefonischer Kontakt mit dem Sekretariat: 4513-7700, intern 193, 200 und 205.

 

Um die Kommunikation zwischen den Eltern und der Schule zu fördern, gibt es in der Primaria folgende Kommunikationskanäle: 

  • Persönliche Gespräche (siehe Vorgaben unten)

  • Schriftliche Kommunikation über die Goethe-App

  • Telefonische Kommunikation mit der Schule

Persönliche Gespräche – in Präsensform oder online: 

  • Mit der Lehrkraft oder der Tutorin / dem Tutor.

  • Mit der Leitung der Secundaria oder mit Mitgliedern der Schulpsychologischen Abteilung.

Der wichtigste Kommunikationskanal zwischen der Schule und den Eltern ist die Goethe-App. Telefonischer Kontakt mit dem Sekretariat: 4513-7701, intern 155 und 147.

Neben diesen Kommunikationskanälen auf den einzelnen Stufen können Eltern auch über die Goethe-App mit der Generalschulleitung kommunizieren, indem sie eine Nachricht an das Sekretariat der Generalschulleitung senden oder sich telefonisch unter 4513-7701, intern 153, melden.

Die Anwesenheitspflicht richtet sich nach den offiziellen Vorschriften für die jeweilige Stufe. 

Die tägliche Anwesenheit in der Schule ist obligatorisch. Die Anwesenheit im Klassenzimmer ist eine Voraussetzung für die bestmögliche Entwicklung der persönlichen und akademischen Fähigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler benötigen, um die vorgeschlagenen Ziele zu erreichen.

Der Stundenplan des Kindergartens gestaltet sich wie folgt:

Gruppe der 2-Jährigen: 

  • Halbtags: 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr

  • Ganztags: 8:15 Uhr bis 16:00 Uhr

Gruppe der 3-, 4- und 5-Jährigen: 

  • Unterricht: 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr

  • Fakultative außerschulische Nachmittage: 13:15 Uhr bis 16:00 Uhr

Beginn des Schultages

Die Eingangstüren des Kindergartens werden um 8:00 Uhr geöffnet. Von diesem Zeitpunkt an empfangen die Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler im Hof (jede Gruppe hat ihren festgelegten Platz). 

Die Kinder können bis 8:15 Uhr eintreffen. Dann werden die Türen geschlossen, um die Flaggen von Argentinien, Deutschland und Buenos Aires zu hissen. Nach der morgendlichen Begrüßung werden die Türen wieder geöffnet. Die Eltern der zu spät eintreffenden Kinder unterschreiben ein Formular, auf dem die Verspätung begründet wird. 

Pünktlichkeit

Wir bitten die verantwortlichen Familienmitglieder den Zeitplan für das Eintreffen und Verlassen des Kindergartens zu beachten. Pünktlichkeit ist eine notwendige und grundlegende Bedingung für die Entwicklung guter Gewohnheiten und für die Erleichterung der Arbeit in den verschiedenen Gruppen gemäß der pädagogischen Planung. 

Vorzeitige Abholung

Wir bitten darum, dass eine vorzeitige Entlassung nur im Falle einer medizinischen Behandlung oder eines dringenden Falles erfolgt. Schülerinnen und Schüler, die vor der festgelegten Entlassungszeit gehen müssen, können dies bis 11:30 Uhr am Vormittag und bis 15:30 Uhr am Nachmittag tun.

Schülerinnen und Schüler, die beim Vormittagsunterricht abwesend sind, können um 13:15 Uhr am Nachmittagsunterricht teilnehmen. Wer an einer außerschulischen Aktivität teilnimmt, kann die Schule zwischen 12:15 Uhr und 13:30 Uhr nicht verlassen.

Genehmigungen für das Verlassen der Schule

Zu Beginn des Jahres geben die Eltern ein Formular mit den Personen ab, die berechtigt sind, das Kind am Ende des Schultages von der Schule abzuholen. Ein Kind darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch das verantwortliche Familienmitglied von einem Dritten abgeholt werden.

Der Stundenplan für die Primaria gestaltet sich wie folgt:

  • Unterrichtsbeginn: 8:00 Uhr

  • Unterrichtsende: 16:15 Uhr

Beginn des Schultages

Die Eingangstüren der Primaria (Eingang beim Bären; Eingang zum Schulhof; Eingang Volkswagen-Gebäude) öffnen um 7:45 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule nicht vor dieser Zeit betreten, da sie erst nach dieser Zeit von Lehrkräften beaufsichtigt werden. Beim Betreten der Schule stellen sich die Schülerinnen und Schüler an dem Platz auf, der der jeweiligen Klasse zugewiesen ist. Jeden Freitag werden die Flaggen von Argentinien, Deutschland und Buenos Aires gehisst. Die Schülerinnen und Schüler können die Schule bis 7.55 Uhr durch diese Eingänge betreten. Danach werden die Türen geschlossen und nur der Eingang zum Patio Banderas neben der Rezeption der Primaria ist bis 8:00 Uhr geöffnet. 

Pünktlichkeit

Durch die Einhaltung des Stundenplans wird die Zeit aller im Unterricht anwesenden Personen respektiert und die Bereitschaft gefördert, sich von Anfang an an der täglichen Arbeit zu beteiligen. Es ist daher wichtig, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte den Schultag gemeinsam und pünktlich beginnen.

Verspätungen am Morgen (Eintreffen nach 8:15 Uhr) werden erfasst und als ½ Fehlzeit im Vormittagsunterricht gezählt. Bei wiederholtem Zuspätkommen werden die Eltern zu einem Gespräch mit der Schulleitung eingeladen, um die Auswirkungen der Nichteinhaltung der Leitlinie zu erläutern.

Vorzeitige Abholung

Das vorzeitige Verlassen der Schule führt zu einer Unterbrechung der Aktivitäten und des Ablaufs der Unterrichtsstunde. Aus diesem Grund sollten diejenigen, die die Schule vor dem Ende des Schultages verlassen müssen, versuchen, dies in der Pause (15:20 Uhr) und nicht während der Unterrichtszeit zu tun. Sie dürfen nur in Begleitung ihrer Familienangehörigen oder einer zuvor schriftlich bevollmächtigten Person gehen, die sich beim Personal an der Tür anmeldet und dann das Abmeldeformular in der Rezeption der Primaria unterzeichnet.

Schülerinnen und Schüler, die die Schule vor der nachmittäglichen Ausgangszeit verlassen müssen, werden mit den entsprechenden Abwesenheitsgebühren für das Verlassen der Schule vor Ende des Schultages belegt. 

Verlassen der Schule

Schülerinnen und Schüler, die die Schule auf eigene Faust verlassen, müssen ihre Karte vorlegen, die sie zum Verlassen der Schule berechtigt.

Der Stundenplan für die Primaria gestaltet sich wie folgt:

  • Unterrichtsbeginn: 7:45 Uhr

  • Unterrichtsende (außer mittwochs): 16:30 Uhr

  • Unterrichtsende mittwochs: 13:30 Uhr

Beginn des Schultages

Die Eingangstüren der Secundaria werden um 7:30 Uhr geöffnet. Von diesem Zeitpunkt an werden die Gänge von den Lehrkräften beaufsichtigt. Jeden Montag und Freitag werden die Flaggen von Argentinien, Deutschland und Buenos Aires gehisst.

Pünktlichkeit

Die Verspätung wird folgendermaßen berechnet:

  • Bis zu 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn: ¼ der Abwesenheit 

  • Nach 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn wird es als Nichtanwesenheit im entsprechenden Unterrichtsblock gezählt: ½ Abwesenheit

Nach dem Betreten der Schule ist es die Pflicht und Verantwortung der Schülerinnen und Schüler, pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde des Schultages zu erscheinen.

Vorzeitige Abholung

Wenn Schülerinnen und Schüler die Schule vor Ende des Schultages verlassen müssen, müssen sie von der für die Familie verantwortlichen Person begleitet werden oder andernfalls eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Mit der Vollmacht wird die Schule von jeder Verantwortung für das Kind entbunden.

Abmeldung bis zu 15 Minuten vor Ende des Schultages: ¼ Abwesenheit. 

Abmeldung über 15 Minuten vor Ende des Schultages: ½ Abwesenheit.

Schülerinnen und Schüler, die die Schule vor dem Ende des Schultages verlassen, dürfen erst am nächsten Tag wieder am Unterricht teilnehmen. 

Verlassen der Schule in der Mittagspause

Nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9, 10, 11 und 12 dürfen die Schule in der Mittagspause verlassen, sofern sie eine entsprechende Genehmigung haben.

Mittwochs ist die Entlassungszeit um 13:30 Uhr, so dass alle Schülerinnen und Schüler zum Mittagessen entlassen werden können, auch wenn sie an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen.

Die Schule behält sich das Recht vor, die Erlaubnis zum Verlassen der Schule auszusetzen, wenn sie dies für notwendig erachtet, z. B. bei Verstößen gegen das Schulinterne Abkommen über Umgangsformen (AIC).

Die Anwesenheit im Unterricht ist eine Voraussetzung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrem akademischen und sozio-emotionalen Lernen Fortschritte machen. Das Fernbleiben vom Unterricht behindert die Kontinuität der Schullaufbahn der Kinder. Der Austausch mit den Mitschülerinnen und -schülern im Klassenzimmer spielt eine wichtige Rolle im Lernprozess. Aus diesem Grund müssen die Eltern dafür sorgen, dass ihre Kinder regelmäßig die Schule besuchen. Ab der Gruppe der 4-Jährigen im Kindergarten besteht eine Anwesenheitspflicht.

In jedem Fall muss die Abwesenheit über die Goethe-App der entsprechenden Lehrkraft mitgeteilt werden (siehe Abschnitt Kommunikation), zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, die die Abwesenheit rechtfertigen.

Nach drei Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit muss das Kind eine ärztliche Entlassungsbescheinigung vorlegen. Wenn die Abwesenheit nicht aus gesundheitlichen Gründen erfolgte, ist die Schule berechtigt, ein Attest zu verlangen, in dem die Gründe für die Abwesenheit aufgeführt sind. 

Nur Begründungen für das Fernbleiben vom Unterricht und Anträge auf das vorzeitige Verlassen der Schule werden mit einem vom Familienverantwortlichen oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Schreiben und/oder dem entsprechenden Nachweis berücksichtigt.

Jeder Antrag auf eine Ausnahme, die sich auf den Schulbesuch einer Schülerin bzw. eines Schülers auswirkt, wird von der Leitung der entsprechenden Stufe beurteilt, die die Ausnahme unter Berücksichtigung der internen institutionellen Richtlinien und der geltenden offiziellen Vorschriften und Bestimmungen gewährt oder nicht gewährt.

Entschuldbare Abwesenheiten (mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen) sind folgende:

  • Abwesenheit wegen ansteckender oder infektiöser Krankheit oder Krankheit von drei oder mehr Tagen. Das Kind muss gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das ihn dazu berechtigt, zum Unterricht zurückkehren.

  • Abwesenheit aufgrund von Reisen. Das Lehrpersonal und die Schulleitung müssen im Voraus schriftlich über die geplante Abwesenheit informiert werden.

  • Abwesenheit aus anderen Gründen (Trauerfall, nicht delegierbare Formalitäten usw.). Die Familien müssen die Abwesenheit begründen und mitteilen.

Im Falle von Fieber kann das Kind nach 24 Stunden ohne Fieber in den Kindergarten zurückkehren.  

Entschuldbare Abwesenheiten (mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen) sind folgende:

  • Gesundheitliche Gründe: mit Bescheinigungen und/oder ärztlichen Entlassungspapieren, die von spezialisierten Fachleuten (privat oder von der nationalen, provinziellen oder kommunalen Gerichtsbarkeit) ausgestellt wurden.

  • Gründe im Zusammenhang mit einem Todesfall: mit einer Bescheinigung des Vaters, der Mutter oder des Vormunds, in der die Beziehung bestätigt wird.

  • Nicht delegierbares Verfahren: mit der entsprechenden Begründung.

  • Durchführung von Feldarbeit, Service-Learning-Aufgaben, Ausflügen der institutionellen Vertretung, sportlichen Aktivitäten der kommunalen, provinziellen oder nationalen Vertretung.

  • Höhere Gewalt und öffentlich bekannte Situationen, die alle Schülerinnen und Schüler am Schulbesuch hindern (Wetterbedingungen, Streiks im Transportwesen, Katastrophen, Epidemien usw.).

In jedem Fall:

  • Abwesenheiten vom Unterricht werden gezählt, und sowohl verspätetes Erscheinen als auch vorzeitiges Verlassen des Unterrichts werden gezählt.

  • Verspätetes Erscheinen und vorzeitiges Verlassen werden gezählt.

Letztendlich ist es die Leitung der Stufe, die auf der Grundlage der vorgelegten Nachweise und der besonderen Aspekte jedes Falles, im Falle von externen Prüfungen auch unter Berücksichtigung der in den spezifischen Vorschriften jeder Prüfung festgelegten Regeln, die Nichtteilnahme rechtfertigt oder nicht. Begründungen heben die Anrechnung der Abwesenheit nicht auf.

Für die Abwesenheit werden die folgenden Besonderheiten hervorgehoben:

  • Abwesenheit wegen Krankheit: Bei ansteckenden Krankheiten oder bei einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen müssen die Abwesenden bei der Rückkehr ein ärztliches Attest vorlegen. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler nach mindestens 24 Stunden ohne Fieber in die Schule zurückkehren. Abwesenheiten müssen über die Goethe-App an die zuständige Lehrkraft gemeldet werden, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen zur Rechtfertigung der Abwesenheit.

  • Nichterscheinen bei Prüfungen: Bei Nichterscheinen zu einer Prüfungen muss die zuständige Lehrkraft über die Goethe-App benachrichtigt werden, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, die den Grund für das Fehlen begründen (ggf. ärztliches Attest).

Von der 1. bis zur 4. Klasse der Primaria wird die Lehrkraft gegebenenfalls einen neuen Termin für die Prüfung vereinbaren. 

Ab der 5. Klasse der Primaria und bis zur 12. Jahrgangsstufe in der Secundaria wird ein Nachholtermin vorgeschlagen, sofern eine gültige Begründung und das entsprechende Attest am Tag der Prüfungsstunde vorgelegt werden.

  • Anwesenheit bei externen Prüfungen: Für die Prüfungen Sprachdiplom I und II, Abitur, ZKA, Cambridge, Michigan und Abschlussprojekte der 12. Jahrgangsstufe gibt es einen separaten Pflichtterminplan.

  • Abwesenheit aufgrund von Reisen: Bei Abwesenheit aufgrund von Reisen (unentschuldigtes Fehlen) informieren die verantwortlichen Erwachsenen in der Primaria die Leitung und in der Secundaria den Tutor / die Tutorin im Voraus. 

Die Eltern müssen sich vor der Reise verpflichten, ihr Kind mit den von der Schule vorgegebenen Aufgaben und Empfehlungen zu begleiten, damit die Reise die schulischen Leistungen so wenig wie möglich beeinträchtigt.

Bei der Rückkehr muss die Schülerin bzw. der Schüler alle fälligen Hausaufgaben innerhalb dieser Frist erledigen und abgeben. Wurde während der Abwesenheit eine Klassenarbeit geschrieben (bis zur 4. Klasse), entscheidet die Lehrkraft, ob ein neuer Termin für die Klassenarbeit festgelegt werden muss, und teilt dies mit. 

Für die 5. und 6. Klasse wird ein Nachholtermin vorgeschlagen; die Schülerin bzw. der Schüler wird in der verpassten Stunde mit der niedrigsten Note bewertet.

Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler bei einer der beiden Unterrichtsblöcken, so wird er mit einer halben Abwesenheit (1/2 Abwesenheit) auf der Anwesenheitsliste des betreffenden Tages eingetragen. Die Anwesenheit wird täglich am Vormittag und am Nachmittag kontrolliert. Die Anwesenheitspflicht für Grundschülerinnen und -schüler liegt bei 80 % in jedem Semester. 

Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler zwanzig Abwesenheiten, kann die erziehungsberechtigte Person eine Verlängerung um bis zu acht weitere Abwesenheiten beantragen. Die Leitung gewährt diese Verlängerung nach Prüfung der Situation der Schülerin bzw. des Schülers, sofern eine Ausnahme vorliegt und/oder die Abwesenheiten hinreichend begründet sind.

Im Falle einer planmäßigen Bewertung muss die Schülerin bzw. der Schüler von der ersten bis zur letzten Stunde am Unterricht teilnehmen, damit sie bewertet werden kann.

Für die Secundaria gilt zusätzlich zu den oben erläuterten Regeln die Präsenzordnung der Secundaria.

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden auf konzeptionellen und/oder numerischen Skalen bewertet. Jede Stufe stellt Berichte oder Zeugnisse über die Leistungen jeder Schülerin bzw. jedes Schülers zur Kenntnisnahme durch die Eltern zur Verfügung. Die verantwortlichen Familienmitglieder müssen den Empfang so schnell wie möglich bestätigen, entweder in digitaler Form oder durch Rücksendung des unterzeichneten Dokuments. 

VORGABEN FÜR DIE PRIMARIA  

Der institutionelle Bewertungsplan für den Primarbereich – Plan Institucional de Evaluación de Primaria legt die Standards für die Bewertung auf dieser Stufe fest. 

Im 1. Zyklus wird die Gesamtleistung der Schülerin bzw. des Schülers mit der stärksten Gewichtung in den Bereichen Deutsch, Spanisch und Mathematik berücksichtigt.  

Im 2. Zyklus wird die Gesamtleistung der Schülerin bzw. des Schülers mit der stärksten Gewichtung in den Bereichen Deutsch, Spanisch und Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch und Sozialwissenschaften berücksichtigt.

  • Alle Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse der Primaria legen die Prüfung Deutsch A1 ab. 

  • Alle Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse der Primaria legen die Prüfung Deutsch A2 ab.

  • Alle Schülerinnen und Schüler im 3. Jahr der Secundaria legen die Prüfung Deutsches Sprachdiplom I (DSD I) ab.

  • Alle Schülerinnen und Schüler im 6. Jahr der Secundaria machen entweder das DIA oder absolvieren das Deutsche Sprachdiplom II (DSD II).  

Darüber hinaus schreiben einige Schülerinnen und Schüler von den Universitäten Cambridge und Michigan zertifizierte Prüfungen, um ihre Englischkenntnisse zu bestätigen. 

Einzelheiten zu diesen Prüfungen sind in der internen Regelung der Secundaria festgelegt.

Die Schule legt das didaktische Material fest, das für die Durchführung der Schulaktivitäten erforderlich ist. Jede Stufe informiert die Eltern über das benötigte Material. 

Die Schülerinnen und Schüler sind für die Pflege des von der Schule zur Verfügung gestellten Materials verantwortlich. Sollte das Material beschädigt oder zerstört werden, sind die Eltern für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung des Materials verantwortlich.

Materiallista (Kindergarten)

Materialliste (Primaria)

 

Die Schule verfügt über einen medizinischen Notfalldienst, der für alle Personen auf dem Schulgelände zuständig ist. Dieser ärztliche Dienst umfasst keine eventuell erforderlichen Routineuntersuchungen. Die Schule behält sich das Recht vor, Schülerinnen und Schüler, deren Gesundheitszustand eine Gefahr für die Schulgemeinschaft darstellt, nicht zum Unterricht zuzulassen. 

Das Schulpersonal verabreicht den Schülerinnen und Schülern keine Medikamente. Falls erforderlich, werden die Eltern oder eine bevollmächtigte Person gebeten, in die Schule zu kommen, um Medikamente zu verabreichen.

Wer dreimal hintereinander wegen Krankheit abwesend ist, muss bei der Rückkehr in die Schule ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler an Fieber, einer Viruserkrankung oder einer ansteckenden Krankheit leidet, darf er nicht am Unterricht teilnehmen, bis er wieder gesund ist. Schülerinnen und Schüler, die während des Schultages Fieber bekommen, dürfen nicht in der Schule bleiben. 

Wir verfügen über einen Erste-Hilfe-Raum, wo Schulpersonal, das vom argentinischen Roten Kreuz ausgebildet wurde, arbeitet. Dort werden kleinere Verletzungen behandelt und/oder die Erstversorgung sichergestellt, bis ein medizinischer Notfalldienst eintrifft.

Sollte ein Kind während des Schultages gereizte Augen, Ausschlag oder andere Beschwerden entwickeln, muss es von seinen Eltern oder einer autorisierten Person aus der Schule abgeholt werden.

Die Schule organisiert oder beauftragt keinen Transport für die Beförderung der Kinder von und zu ihren privaten Wohnorten.

Die Eltern sind für die Auswahl und Beauftragung des Dienstes verantwortlich und müssen sicherstellen, dass dieser über eine Lizenz verfügt und versichert ist. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für diese Transportdienste. Ausnahmen sind Fahrten, die von der Schule im Rahmen der institutionellen Planung der Schule organisiert werden, wie zum Beispiel Bildungsreisen oder Reisen zu Lehrzwecken.

Der Kantinendienst der Schule ist ausgelagert. Das Schulmenü wird von einer Ernährungsberatung zusammengestellt, die den Bedarf an speziellen Diäten berücksichtigt. Die entsprechenden Kosten sind nicht in den Schulgebühren enthalten. Weitere Informationen und Kontaktangaben finden Sie hier.

Während des Mittagessens müssen die Schülerinnen und Schüler den Anweisungen der für den Raum zuständigen Erwachsenen Folge leisten. Auch wenn dies ein Moment der Entspannung ist, müssen die Regeln des guten Benehmens und des gesunden Miteinanders eingehalten werden.

Die Mittagspause für Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag im Kindergarten bleiben, dauert von 12:15 bis 13:15 Uhr.

  • Die Gruppen der 2- und 3-Jährigen nehmen das Mittagessen im SUM des Kindergartens ein.

  • Die Gruppen der 4- und 5-Jährigen nehmen das Mittagessen in der Kindermensa im Gebäude der Primaria ein.

Die Kindergartenkinder nehmen das Mittagessen in der Schule ein oder können von einem berechtigten Erwachsenen zur Mittagszeit abgeholt werden.

Das Mittagessen findet von 11:40 Uhr bis 12:30 Uhr statt. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, in der Mensa zu essen, ein Lunchpaket mitzunehmen oder an der Snackbar etwas zu kaufen (nur 4. – 6. Klasse). Sie können zum Mittagessen auch nach Hause gehen, sofern sie von einem verantwortlichen Erwachsenen mit der entsprechenden Genehmigung begleitet werden.

  • 1. Zyklus: Schülerinnen und Schüler mit Mensa-Mahlzeiten und Lunchpaketen essen in der Kindermensa zu Mittag.

  • 2. Zyklus: Schülerinnen und Schüler, die Mensa-Mahlzeiten, Snacks oder Lunchpakete zu sich nehmen oder die Mikrowelle benutzen, essen in der Goethe-Mensa im Gebäude der Secundaria zu Mittag. Schülerinnen und Schüler mit Lunchpaketen können auch auf dem Schulhof picknicken.

An regnerischen Tagen essen die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse, die ein Lunchpaket haben, in den zugewiesenen Klassenzimmern oder auf den Bänken in den Fluren vor den Klassenzimmern zu Mittag. Die übrigen Schülerinnen und Schüler des 2. Zyklus nehmen ihr Mittagessen in der Goethe-Mensa im Gebäude der Secundaria ein. 

Die Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit in diesen Bereichen verantwortlich.

Aus organisatorischen Gründen ist es nicht gestattet, nach Beginn des Schultages an der Rezeption Essen auszugeben.

Das Mittagessen findet von 12:35 bis 13:20 Uhr statt, mittwochs ab 13:30 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, ihr Mittagessen in der Goethe-Mensa einzunehmen, ein mitgebrachtes Lunchpaket zu essen oder sich am Kiosk/Snackbar zu verpflegen. Nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 12 dürfen mit Genehmigung der Schulleitung das Schulgelände verlassen. Diese Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten und unter deren voller Verantwortung erteilt. 

Wer von dieser Erlaubnis Gebrauch macht, muss am Nachmittag in die Schule zurückkommen und pünktlich sein. In Fällen, in denen der Zeitplan für den Nachmittagsunterricht nicht eingehalten wird, kann diese Erlaubnis für einen bestimmten Zeitraum oder endgültig entzogen werden.

Die Schülerinnen und Schüler müssen die Schule und jeden anderen Ort, an dem sie die Schule repräsentieren, in vollständiger Schuluniform und in einem angemessenen Hygiene- und Erscheinungsbild besuchen. Dieses sollte den Aktivitäten des Tages entsprechen. 

Die Uniform ist Teil des persönlichen Erscheinungsbildes und sollte daher immer vollständig, sauber und in gutem Zustand sein. Das ist ein Zeichen des Respekts gegenüber sich selbst und anderen. Wir bitten alle, den Gebrauch der Schuluniform zu respektieren, sowohl in der Schule als auch beim Sport.

Die Vorgaben für die einzelnen Klassenstufen finden Sie hier und die Richtlinien zur Nutzung der Schuluniform hier

Das Erscheinen in der Schule ohne die richtige Uniform führt zu Bemerkungen und/oder disziplinarischen Maßnahmen. 

KINDERGARTEN

Den Kittel bringen die Kinder jeden Montag mit und nehmen ihn am Freitag wieder mit nach Hause.

Wir bitten die Eltern, das Kennzeichen, Vor- und Nachname am Kittel zu befestigen und eine Schlaufe daran anzunähen, damit er einfach aufgehängt werden kann.

Bitte kennzeichnen Sie ALLE Gegenstände, die Sie in den Kindergarten mitbringen, mit Vor- und Nachnamen.

Für die Aufnahme in den Kindergarten sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunde: Original und Fotokopie bei argentinischer Staatsangehörigkeit. Bei ausländischen Staatsangehörigen muss die Geburtsurkunde die internationale Geburtsurkunde oder andernfalls die Geburtsurkunde des Herkunftslandes sein, die beim argentinischen Konsulat des Herkunftslandes und beim argentinischen Außenministerium übersetzt und legalisiert werden muss.

  • Nationale Identitätskarte (DNI): Original und Fotokopie für alle Staatsangehörigkeiten.

Für jede Aktualisierung oder Erneuerung des Personalausweises oder Reisepasses muss eine Kopie im Sekretariat eingereicht oder per E-Mail geschickt werden.

Nach dem offiziellen Impfplan des Gesundheitsministeriums sind für schulpflichtige Kinder folgende Impfungen erforderlich:

  • BCG

  • Hepatitis A

  • Hepatitis B

  • Pneumokokken-Konjugat

  • Rotavirus

  • Fünffach-Impfung

  • Kinderlähmung

  • Windpocken

  • MMR

Für die Aufnahme in die Primaria sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Nationale Identitätskarte (DNI) oder Reisepass 

  • Geburtsurkunde 

Für jede Aktualisierung oder Erneuerung des Personalausweises oder des Reisepasses ist eine Kopie im Sekretariat eingereicht oder per E-Mail geschickt werden.

Nach dem offiziellen Impfplan des Gesundheitsministeriums sind für schulpflichtige Kinder folgende Impfungen erforderlich:

  • Anti-Polyomyelitis

  • Dreifach viral

  • Dreifach zellulär bakteriell

  • Windpocken

Für die Aufnahme in die Secundaria sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Nationale Identitätskarte (DNI) oder Reisepass 

  • Geburtsurkunde 

  • Kopie des digitalen Sozialversicherungsausweises (falls versichert)

Für jede Aktualisierung oder Erneuerung des Personalausweises oder des Reisepasses muss dem Tutor / der Tutorin und dem pädagogischen Sekretariat eine Kopie vorgelegt oder per E-Mail geschickt werden.

Generell ist die Benutzung von Mobiltelefonen während des Schultages nicht gestattet (siehe Regeln für die Benutzung von Mobiltelefonen und Smartwatches hier).

GERÄTE UND DIGITALE HILFSMITTEL, DIE VON DER SCHULE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN:

Die Schule stellt den Schülerinnen und Schülern elektronische Geräte oder digitale Hilfsmittel (Computer, Tablets, Mobiltelefone, Software, Zugang zu virtuellen Plattformen, E-Mail-Adresse oder Konten auf von der Schule bereitgestellten Plattformen usw.) zur Verfügung, die diese ausschließlich für akademische Aktivitäten verwendet werden dürfen. Ihre Nutzung muss sowohl mit den festgelegten pädagogischen Zwecken als auch mit dem schulischen Leitbild übereinstimmen.

Die Schule behält sich das Recht vor, die Nutzung dieser Geräte oder Hilfsmittel zu überprüfen, um ihre korrekte Verwendung sicherzustellen, die Einhaltung des schulischen Leitbildes und der akademischen Richtlinien zu gewährleisten, die Integrität der Schülerinnen und Schüler zu schützen, auf die technologischen Ressourcen Acht zu geben und ein sicheres und angemessenes Lernumfeld zu fördern. Diese Prüfung wird auf verantwortungsvolle Weise in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen haben eigene Geräte, die sie täglich in die Schule mitbringen müssen (mehr Informationen zum Digitalisierungsprojekt der Goethe-Schule hier). Wer möchte, kann Schließfächer zum Aufbewahren und Aufladen nutzen, für die man ein eigenes Vorhängeschloss mitbringen sollte.

Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe sind verpflichtet, täglich ihre eigenen Geräte mit in die Schule zu bringen (mehr Informationen zum Digitalisierungsprojekt der Goethe-Schule hier). Wer möchte, kann Schließfächer zum Aufbewahren und Aufladen nutzen, für die man ein eigenes Vorhängeschloss mitbringen sollte.

An der Goethe-Schule verstehen wir Disziplin in einem proaktiven Sinne. Sie zielt auf ein friedliches, respektvolles und harmonisches Zusammenleben ab, das den pädagogischen Prozess und die Erfahrung der gesamten Schulgemeinschaft bereichert. 

Die im schulinternen Abkommen über Umgangsformen festgelegten Regeln gelten für alle Schulstufen. Jede Situation von Unordnung und/oder Disziplinlosigkeit wird in erster Instanz durch Dialog und gemeinsame Überlegungen mit dem Schulkind und/oder seinen Eltern behandelt. Im Wiederholungsfall kann das Leitungsteam Erziehungs- und/oder Abhilfemaßnahmen fordern.  Schulinternes Abkommen über Umgangsformen – Acuerdo Institucional de Convivencia (AIC).

Die Schulgebühren finden Sie hier. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Verwaltung über die Goethe-App, telefonisch unter 11 4513-7700 (Durchwahl 121) oder persönlich in Eliseo Reclus 2250 von 07:30 bis 12:00 Uhr.

SCHULINTERNES ABKOMMEN ÜBER UMGANGSFORMEN (AIC)

Mehr Information
  1. Leitbild der Schulleitung
  2. Nutzungsrichtlinien für mobile Endgeräte
  3. Richtlinie zur Nutzung der Uniform
  4. Richtlinie zur Verwendung von Bildern
  5. Leitfaden für die Klärung von Situationen:
    1. Vollständiges Dokument 
    2. Infografische Zusammenfassung