Gastschüler
Damit ein Kinde als Besuch in den Kindergarten der Schule aufgenommen werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens 48 Stunden vor dem Besuch muss ein Formular ausgefüllt werden, das im Sekretariat des Kindergartens oder per E-Mail (kindergarten@goethe.edu.ar) ausgehändigt wird.
Dauer des Aufenthalts:
- Ehemalige Kindergartenkinder: keine zeitliche Begrenzung
- Verwandte, Freundinnen oder Freunde und Kindergartenkinder von außerhalb der Schulgemeinschaft müssen mindestens eine Woche lang teilnehmen.
Beträgt die Aufenthaltsdauer einen Monat oder länger, müssen die Eltern das entsprechende Schulgeld bezahlen.
Das Kind muss in jedem Fall:
- den gesamten Zeitplan einhalten,
- an allen Aktivitäten teilnehmen,
- die Schulsachen mitbringen und
- die institutionellen Regeln für ein gutes Miteinander einhalten.
Schnupperkinder können aufgenommen werden, wenn es eine passende Gruppe und solange es Platz gibt oder die maximale Anzahl von Kindern pro Zimmer nicht überschritten wird.
Während ihres Aufenthalts dürfen Schnupperkinder zwar an den Aktivitäten im Unterricht teilnehmen, werden aber nicht bewertet.
Am ersten Tag des Besuchs muss das Kind als Erstes (um 8:00 Uhr) ins Sekretariat des Kindergartens gehen, um sich anzumelden und eine Kopie des unterschriebenen Formulars abzugeben.
Am Ende des Besuchs kann die Schule eine Teilnahmebescheinigung ausstellen, die auf Spanisch oder ggf. auf Deutsch verfasst wird. Wenn die Bescheinigung in deutscher Sprache mit Unterschriften und Stempeln der Generaldirektion erstellt werden soll, muss sie beim Sekretariat der Generaldirektion (direccion@goethe.edu.ar) angefordert werden.
Damit ein Kind als Besuch in die Primaria der Schule aufgenommen werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens 48 Stunden vor dem Besuch muss ein Formular ausgefüllt werden, das im Sekretariat der Primaria oder per E-Mail (s.anzilotti@goethe.edu.ar) ausgehändigt wird.
Dauer des Aufenthalts:
- Ehemalige Schüler/innen: keine zeitliche Begrenzung
- Verwandte, Freundinnen oder Freunde und Schüler/innen von außerhalb der Schulgemeinschaft müssen mindestens eine Woche lang teilnehmen.
Beträgt die Aufenthaltsdauer einen Monat oder länger, müssen die Eltern das entsprechende Schulgeld bezahlen.
Das Kind muss in jedem Fall:
- den gesamten Zeitplan einhalten,
- an allen Aktivitäten teilnehmen,
- die Schulsachen mitbringen und
- die institutionellen Regeln für ein gutes Miteinander einhalten.
Schnupperkinder können aufgenommen werden, solange es Platz gibt oder die maximale Anzahl von Kindern pro Klasse nicht überschritten wird.
Während ihres Aufenthalts dürfen Schnupperkinder zwar an den Aktivitäten im Unterricht teilnehmen, werden aber nicht bewertet und es werden keine Zeugnisse ausgestellt.
Am ersten Tag des Besuchs muss das Kind als Erstes (um 7:50 Uhr) ins Sekretariat der Primaria gehen, um sich anzumelden und eine Kopie des unterschriebenen Formulars abzugeben.
Am Ende des Besuchs kann die Schule eine Teilnahmebescheinigung ausstellen, die auf Spanisch oder ggf. auf Deutsch verfasst wird. Wenn die Bescheinigung in deutscher Sprache mit Unterschriften und Stempeln der Generaldirektion erstellt werden soll, muss sie beim Sekretariat der Generaldirektion (direccion@goethe.edu.ar) angefordert werden.
Die Regelungen unserer Schule für Gastschüler, die in der Schulordnung der Sekundarstufe festgelegt sind, lauten wie folgt:
«Damit ein Schüler / eine Schülerin als Gastschüler/in an der Goethe-Schule zugelassen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Formular kann beim Pädagogischen Sekretariat abgeholt oder per Mail (v.petrella@goethe.edu.ar) beantragt werden. Das ausgefüllte Formular ist mindestens 48 Stunden vor dem Schulbesuch abzugeben.
Aufenthalt:
- Für ehemalige Schüler/innen: ohne Zeitbegrenzung
- Verwandte, Freunde und Schüler/innen, die nicht zur Schulgemeinschaft gehören, können für einen Zeitraum von mindestens einer Woche am Unterricht teilnehmen.
Beträgt die Aufenthaltsdauer einen Monat oder länger, ist die entsprechende Schulgebühr zu entrichten.
- Voraussetzung für den Gastbesuch:
- den kompletten Stundenplan einhalten
- an allen Schulaktivitäten teilnehmen
- mit Schulutensilien in die Schule kommen
- die in der Schulordnung angegebenen Regeln des Zusammenlebens einhalten
Während des Gastbesuches nehmen die Gastschüler/innen am Unterricht teil, werden aber nicht benotet. Es werden keine Leistungsnachweise ausgestellt.»
Am ersten Schultag, wendet sich der Gastschüler/die Gastschülerin um 7.40 Uhr an das Pädagogischen Sekretariat, um das im Original unterzeichnete Formular abzugeben.
Am Ende des Besuches kann die Schule eine Teilnahmebescheinigung in Deutsch oder Spanisch ausstellen. Dieses wird der Familie 48 Stunden nach Antragstellung zugestellt. Wenn die Bescheinigung in deutscher Sprache mit Unterschriften und Stempeln des Generalschulleiters erstellt werden soll, bitten wir den entsprechen Antrag an das Sekretariat der Generalschulleitung (direccion@goethe.edu.ar) zu richten.