Schulinternes Abkommen über Umgangsformen (AIC) Grundschule

Die Vereinbarungen über das Zusammenleben in der Goethe-Grundschule haben neben anderen Lebensgrundsätzen das Ziel, Respekt vor zentralen Werten wie Solidarität, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Gleichheit zu vermitteln, die sich im Schulalltag in folgenden persönlichen Verhaltensweisen zeigen:

  • ehrlich sein
  • anderen helfen
  • tolerant sein
  • Gleichaltrige und Erwachsene respektieren
  • auf den Ton, das eigene Verhalten und die Worte bei Gesprächen achten
  • abwarten, bis man an der Reihe ist um zu sprechen und anderen zuhören können
  • freundschaftlich und kameradschaftlich sein
  • erkennen, dass Hänseleien, Ironie und Beschuldigungen das Zusammenleben erschweren
  • vereinbarte Regeln einhalten
  • spontan mitarbeiten
  • sich und andere körperlich schützen
  • pünktlich sein
  • für das eigene Handeln verantwortlich sein und sich der Konsequenzen des eigenen Handelns bewusst sein, sowohl in Partner- als auch in Gruppenkonflikten
  • gesunde Lebensgewohnheiten entwickeln und die Natur schützen
  • mit dem Eigentum und den Räumlichkeiten der Schule sorgfältig umgehen
  • mit eigenen und fremden Dingen sorgfältig umgehen
  • die Symbole des Landes respektieren

Diese Aufzählung – die in keiner Weise eine Priorisierung darstellt – dient als Grundlage zur Bewertung der Schülerinnen und Schüler in der Spalte des Zeugnisses:  „Einhalten der Verhaltensregeln“.

Ein Grundschüler/eine Grundschülerin muss wegen seiner/ihrer altersgemäßen Bedürfnisse als Kind und im Übergang zum Jugendalter in seinem/ihrem sozialen und schulischen Sich-Einbringen begleitet werden. Die Schule ist dafür der angebrachte Ort.

Zugleich benötigt Schule als Erziehungsinstitution Ordnungsregeln.

Dabei ist uns wichtig:

  • dass sich die Schülerinnen und Schüler als Personen positiv entwickeln können und  Beziehungen zu anderen aufbauen können
  • dass die Schülerinnen und Schüler Verständnis für den Sinn schulischer Regeln entwickeln, die sie auf ein Zusammenleben in der Gesellschaft vorbereiten.

1. Über die Allgemeinen Regeln des Zusammenlebens

Die Regeln des Zusammenlebens haben folgenden Zweck:

  • das Zusammenleben innerhalb der Schule regeln, um es zu verbessern und zu optimieren.
  • das Leben von Werten im täglichen Umgang miteinander.

Das Einhalten des geltenden Zeitplans bedeutet auch Respekt vor anderen und ist Voraussetzung zur Teilnahme am gemeinsamen Beginn der täglichen Arbeit.
Dafür ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gemeinsam den Schultag beginnen.

Morgens oder nachmittags zu spät kommende Schülerinnen und Schüler  werden im Anwesenheitsheft mit einem halben (0.5) Fehltag registriert.
Bei Wiederholung wir eine schriftliche Mitteilung über die Wichtigkeit von Pünktlichkeit an die Eltern geschickt.

Die Anwesenheit wird täglich sowohl morgens als auch nachmittags überprüft. Es wird ein halber Fehltag (0.5) je nach Abwesenheitszeit des Tages notiert.

Im Falle der Nichtteilnahme an einer Prüfung besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung nur, wenn ein ärztliches Attest oder ein Entschuldigungsschreiben der Eltern vorliegt.

Schülerinnen und Schüler, die aus diesem Grund fehlen, müssen das im Unterricht Erarbeitete nachholen. In diesen Fällen sind die Lehrkräfte nicht dazu verpflichtet, das Material zu sammeln oder es vorher den Schülerinnen und Schülern zu geben.

Morgens stellen sich die Schülerinnen und Schüler an der vorbestimmten Stelle auf. Freitags werden die argentinische, die deutsche sowie die Fahne der Provinz Buenos Aires gehisst.

Schülerinnen und Schüler, die alleine das Schulgelände verlassen, müssen beim Ausgang eine Karte vorzeigen. 

Schülerinnen und Schüler, die vor Schulschluss das Schulgelände verlassen, können dies nur in Begleitung ihrer Eltern oder in Begleitung eines schriftlich autorisierten Erwachsenen tun. Der/die Erwachsene muss sich am Eingang melden und am Empfang im Abholungsheft unterschreiben. 

Um zum Gemeinschaftsleben im Klassenzimmer beizutragen und um die pädagogischen Ziele zu erreichen, sollen die Schülerinnen und Schüler:

  • Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Erwachsene respektieren,
  • geordnet und pünktlich ins Klassenzimmer kommen,
  • niemanden (weder Lehrkräfte noch Mitschülerinnen und Mitschüler) unterbrechen, während der andere spricht,
  • den Klassenraum sauber und ordentlich halten,
  • sorgfältig mit den Gegenständen in der Klasse umgehen,
  • das Eigentum der Klassenkameraden und Klassenkameradinnen achten,
  • geordnet in die Pause gehen,
  • im Klassenraum ohne Einverständnis der Lehrkraft weder essen noch trinken,
  • Mappen, Hefte und Bücher ordentlich halten,
  • das nötige Arbeitsmaterial dabeihaben. 

Um sicherzustellen, dass diese Normen verstanden und eingehalten werden, werden sie in jeder Gruppe besprochen. Auch können dabei die Konsequenzen für die Nichteinhaltung der Normen vereinbart werden.   

Während der Pausen halten sich die Schüler an folgenden Orten auf:

  • auf dem Pausenhof des Hauptgebäudes (1. und 2. Klasse)
  • hinter dem VW Pavillon (3. und 4. Klasse)
  • auf der Terrasse oder im Park der Sekundaria (5. und 6. Klasse). 

Damit die Schülerinnen und Schüler während der Pausen immer unter Aufsicht von Lehrkräften sind,  dürfen sie sich  in den Pausen nicht in den Klassenräumen oder auf den Gängen aufhalten, außer in den Fällen, wo eine Genehmigung einer Lehrkraft vorliegt. 

An diesen Tagen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler ruhig und ohne zu rennen während der Pausen in den Gängen aufhalten.

An diesen Tagen müssen die Schülerinnen und Schüler, die eine Karte für den Ausgang haben, drinnen warten.

Von den Schülerinnen und Schülern wird erwartet, dass sie sich auf den Fluren, Treppen, Rampen und Brücken geordnet und ruhig bewegen. 

Wir appellieren an die Mitarbeit aller, um dieses Ziel zu erreichen, das zu einem besseren Zusammenleben und einem größeren Wohlbefinden innerhalb der Schule beitragen wird.

Für die Mittagspause (von 11.40 bis 12.30 Uhr) haben die Schülerinnen und Schüler folgende Möglichkeiten:

  • abgeholt zu werden,
  • in der Mensa zu essen,
  • ihr mitgebrachtes Vesper/Mittagessen zu essen,
  • am Kiosk etwas zu essen zu kaufen. (4. – 6. Klasse)

Die Schülerinnen und Schüler essen in zwei Schichten in der Mensa:

11.40 Uhr: Schülerinnen und Schüler des 1. Zyklus, die das Menü-Essen der Mensa essen und für Schülerinnen und Schüler des 2. Zyklus, die ihr mitgebrachtes Vesper/Mittagessen essen oder ihr mitgebrachtes Essen aufwärmen möchten.`

12 Uhr: Schülerinnen und Schüler des 2. Zyklus, di das Menü-Essen der Mensa essen, sich etwas am Kiosk zu essen kaufen oder  ihr mitgebrachtes Vesper/Mittagessen essen oder ihr mitgebrachtes Essen aufwärmen möchten.`

  • Die Mensa ist der Platz, wo die Schülerinnen und Schüler zu Mittag essen. Auch wenn es eine Zeit der Entspannung ist, müssen die Normen einer guten Erziehung und eines gesunden Zusammenlebens eingehalten werden. 
  • An Regentagen essen die Schülerinnen und Schüler der 4.-6. Klassen in den ihnen zugewiesenen Klassenzimmern oder auf den Bänken in den Fluren vor den Klassenzimmern zu Mittag. Für das Aufräumen nach dem Mittagessen sind sie selbst verantwortlich.
  • Während der Mittagspause müssen sie den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte Folge leisten.

Jedes Kleidungsstück oder Schulmaterial sollte mit dem Namen und der aktuellen Klasse des Kindes versehen sein. Wer etwas verloren hat, sollte im Sekretariat, an der Rezeption oder bei „ropa perdida“ nachfragen.

Wenn der Unterricht vormittags bzw. nachmittags endet, überprüfen die Schülerinnen und Schüler mit der Lehrkraft, die gerade in der Klasse ist, ob nichts im Raum vergessen wurde.

Wer etwas beschädigt oder verloren hat, muss dieses ersetzen oder den entsprechenden Wert zahlen. 

Die Schülerinnen und Schüler müssen folgende Punkte beachten:

  • Sich um die eigenen Sachen verantwortlich kümmern.
  • Zurückgeben, was sie versehentlich mitgenommen haben.
  • Weder Wertgegenstände noch unbegründet Geld in die Schule mitbringen und auch nicht Dinge, die für den Unterricht nicht unbedingt nötig sind.
  • Das Schulmaterial und das Schulgebäude (Tische, Stühle, Wände und Toiletten) schonen. Diese nicht beschriften oder kaputt machen und Ordnung im Gebäude halten.  

Die Benutzung von Mobiltelefonen und anderen Geräten mit Ausnahme der von der Schule ausgehändigten oder verlangten ist auf dem Schulgelände für Schülerinnen und Schüler der Primaria nicht erlaubt.

Die Schülerinnen und Schüler kommen täglich in Schuluniform zur Schule, entsprechend den Aktivitäten, die am jeweiligen Tag durchgeführt werden. Diese muss sauber und in einem guten Zustand sein. 

Die Schuluniform ist ein Teil unseres Auftretens. Aus diesem Grund muss diese, als Zeichen des Respekts gegenüber sich selbst und gegenüber anderen, immer sauber, ordentlich und in gutem Zustand sein. Die Schülerinnen und Schüler  müssen ordentlich in die Schule kommen.

Schülerinnen und Schüler müssen bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule in Schuluniform gekleidet sein. 

Kein Schüler/keine Schülerin darf ohne die entsprechende schriftliche Erlaubnis durch die Erziehungsberechtigten die Schule zum Ausflug verlassen. Ein Anruf oder eine E-Mail ist in diesem Fall nicht als Erlaubnis gültig. 

Maßnahmen werden mit zwei Absichten angewendet, einer präventiven und einer wieder gut machenden. Es werden das Nachdenken, das Gespräch, die Wiedergutmachung und die Entschuldigung gefördert.
In diesem Sinne ist die Bedeutung des engen Informationsaustausches mit den Familien hervorzuheben. 

In allen Fällen sind ganz besonders die Würde und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu respektieren. Dasselbe Verhalten wird auch von den Familien erwartet.

Im Fall, dass ein Schüler/eine Schülerin eine Norm übertritt, wird die Situation mit den Beteiligten besprochen.

Eine Reihe von Maßnahmen oder eine von ihnen je nach Fall können angewendet werden.

a) Persönliches Gespräch:

  • Aussprache
  • Selbstverpflichtung
  • Wiedergutmachung des Schadens

b) Gespräch zwischen den Lehrkräften des Schülers

c) Eingreifen der Psychologischen Abteilung und/oder der Schulleitung

d) Aktionen zur Wiedergutmachung:

– Anwendung von Maßnahmen zur Aufhebung des verursachten Schadens

– Aktivitäten zum Nachdenken

– Zusammenarbeit bei Aktivitäten

– Entschuldigungen

e) Gespräch mit den Eltern

f) gemeinsame Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Schulleitung sowie Mitarbeitenden in der Schulpsychologie

g) Teilnahmeverbote (Pausen, bestimmte schulische Aktivitäten, ganze Schultage)

h) Erwägung der Nichtaufnahme für das  nächste Schuljahr