Liebe Familien, liebe Lehrkräfte,

wir danken Ihnen für die Begleitung in diesen letzten Wochen, in denen der gesamte Bildungs- und Verwaltungsbereich mit wechselnden und schwierigen Rahmenbedingungen zurechtkommen musste.  Bezüglich der Auswirkungen der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs auf die Anfechtung der DNU (“Dringendes nationales Dekret”) durch die Stadt Buenos Aires, die die Aussetzung der Unterrichtsaktivitäten in der AMBA (Großraum Buenos Aires) anordnet, bestätigte Ricardo Ramírez Calvo, Vater an unserer Schule und Verfassungsrechtler, dass das Urteil keine praktischen Auswirkungen auf die Schulen im Bereich der Provinzgerichtsbarkeit hat, an deren Regeln wir gebunden sind.

Am 3. Mai dieses Jahres gab der Unterstaatssekretär für Bildung der Generaldirektion für Kultur und Bildung der Provinz Buenos Aires eine Erklärung ab, die den Bereich der Sonderpädagogik vom Geltungsbereich des Nationalen Dekrets, DNU Nr. 287/21, und des Provinzdekrets Nr. 270/21 ausnahm, die den Unterricht in Bildungseinrichtungen aller Schulsstufen und Bildungsbereiche aussetzten.

Dieses Kommuniqué besagt, dass die betroffenen Schulen die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern garantieren müssen, die als „vorrangig eingeschrieben“ gelten, d.h. als solche, die:

(a) keine Geräte und/oder Netzanbindung in ihren Haushalten haben;

b) deren Bildungsverlauf sich im Prozess (TEP) der Erreichung der Kenntnisse des Schwerpunktcurriculums befindet;

c) an ihrer Wiedereingliederung oder an der Fortsetzung ihres bislang diskontinuierlichen Bildungsverlaufs (TED) arbeiten;

d) Behinderungen haben und schulpflichtig sind.

Das Ziel der Treffen besteht darin, die „pädagogische Anbindung“ derjenigen Schülerinnen und Schüler, die als besonders gefährdet gelten, aufrechtzuerhalten, herzustellen oder wiederherzustellen.

Die möglichen persönlichen Treffen, die erlaubt sind, werden kurz sein, individuell oder nur in sehr kleinen Gruppen organisiert sowie mit Abstand und Sorgfalt durchgeführt werden.

Unser Leitungsteam arbeitet an einer möglichen Planung von Lehrkräften, Assistenzpersonal und Mitgliedern des schulpsychologischen Teams, die in geordneter und umsichtiger Weise Termine für persönliche Treffen mit denjenigen unserer Schülerinnen und Schüler organisieren und festlegen werden, die zu den “vorrangig Eingeschriebenen” gehören. 

Die Gestaltung dieses Plans stellt eine große Herausforderung dar und darf nicht die Kontinuität des Fernunterrichts beeinträchtigen, der für alle diejenigen Schülerinnen und Schüler umgesetzt wird, die nicht unter die im Schreiben definierte enge Gruppe fallen. Er muss die Zustimmung der Inspektionen haben, die sich bereits bei der Schulleitung über die Maßnahmen sowie deren Umfang erkundigt haben, die die Schule im Rahmen der Bestimmungen des Schreibens ergreifen möchte.

Nächste Woche werden wir Ihnen genauere Informationen über die Einführung dieses neuen Systems zukommen lassen, falls dieses genehmigt wird. Es werden dabei unterschiedliche Maßnahmen seitens der einzelnen Abteilungen ergriffen werden, die die zuständigen Leitungen kommunizieren werden.

Wir danken Ihnen nochmals für Ihr Verständnis. Wir schätzen ungemein die große gemeinsame Anstrengung, die die gesamte Schulgemeinschaft in dieser schwierigen Situation unternimmt.

Mit herzlichen Grüßen verbleiben

                                      Generalschulleitung                          Schulvereinsvorstand