Liebe Familien,

hiermit informieren wir Sie über die neuen Leitlinien des COVID-19-Protokolls, die für Bildungseinrichtungen in der Provinz Buenos Aires gelten und das wir seit einigen Tagen anwenden.

Künftig werden weder die Klasse noch die Lehrkraft beim Auftreten eines Verdachtsfalls isoliert. Die einzige Person, die nicht in die Schule kommen darf, ist der Verdachtsfall, der in Isolation bleiben muss.

Als Verdachtsfälle betrachtet werden ab sofort

  • Schülerinnen und Schüler, die mit zwei Dosen geimpft wurden (14 Tage nach der zweiten Dosis) und mindestens ein Symptom aufweisen, das mit COVID vereinbar ist; 
  • Schülerinnen und Schüler, die mit einer Dosis geimpft wurden oder ungeimpft sind und mindestens zwei kompatible Symptome aufweisen (Geruchs- und/oder Geschmacksverlust ist/sind allein ausreichend).
    • Wenn sie nur ein Symptom haben, dürfen sie die Schule nicht besuchen, auch wenn sie nicht als Verdachtsfälle gelten. Um in die Schule zurückkehren zu können, müssen sie einen Tag lang symptomfrei sein, und sie erhalten die Befreiung von der Quarantänepflicht, wenn sie länger als zwei Tage symptomfrei waren (wie vor der Pandemie).

Fällt der Test (PCR oder Antigentest) negativ aus, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Wenn Sie weniger als 48 Stunden mit COVID-Symptomen waren, dürfen Sie nach einem Tag ohne Symptome in die Schule gehen, und Sie müssen kein ärztliches Attest vorlegen.
  • Wenn Sie seit mehr als 48 Stunden Symptome haben, benötigen Sie ein ärztliches Attest mit Entlassungsschein (wie vor der Pandemie).

Fällt der Test (PCR- oder Antigentest) positiv aus, gilt der Fall als bestätigt:

  • Enge Kontaktpersonen (Klassenkameraden, Geschwister und alle, die seit 48 Stunden vor Ausbruch der Symptome engen Kontakt hatten) müssen zehn Tage lang isoliert werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, Partnerinnen bzw. Partnern die Rückkehr in die Schule zu ermöglichen: 
    • nach zehn Tagen ohne Symptome (ohne medizinisches Entlassungsschreiben);
    • oder nach sieben Tagen mit einem negativen Test (PCR- oder Antigentest).
  • Ist eine Lehrkraft ein bestätigter Fall, wird jede einzelne Situation analysiert, um zu beurteilen, ob es angemessen ist, die Klassen, die sie besucht hat, zu isolieren, da es davon abhängt, ob die Lehrkraft in der Lage war, zu jeder Zeit Abstand und Schutz zu wahren.
  • Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler ein bestätigter Fall, muss er/sie mindestens zehn Tage lang oder bis zum Einverständnis des Arztes isoliert bleiben und darf erst nach ärztlicher Freigabe in den Unterricht zurückkehren. Darüber hinaus wird die Situation bewertet, um festzustellen, ob die Lehrkraft isoliert werden sollte.
  • Gleichzeitig muss die Gruppe die Vorsichtsmaßnahmen (insbesondere die korrekte Verwendung von Masken) und die Beobachtung des möglichen Auftretens von Symptomen zu deren Untersuchung und präventiver Isolierung einhalten. COVID-Varianten sind immer noch im Umlauf und erfordern Aufmerksamkeit und Sorgfalt.

Die Verwendung von Gesichtsmasken ist nach wie vor vorgeschrieben. Im Kindergarten wird empfohlen, dass Schülerinnen und Schüler der Gruppen der Drei-, Vier- und Fünfjährigen, die selbstständig genug sind, die Maske auf- und abzusetzen, diese so lange wie möglich tragen, außer bei körperlichen Aktivitäten. Kinder unter zwei Jahren sind vom Tragen eines Mundschutzes befreit. 

Lassen Sie uns weiterhin aufeinander Acht geben.

Herzliche Grüße

Für das Leitungsteam der Goethe-Schule